Honorar
- Abrechnung von medizinischen Behandlungen erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.
- Die Kosten werden von privaten Krankenkasse, Zusatzversicherungen und Beihilfen entweder ganz oder teilweise übernehmen.
- Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht.
- Einige gesetzliche Krankenkassen haben die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
- Beim Fragen, bitte wenden Sie sich auf Ihre Krankenversicherung.
- Ästhetische Behandlungen werden nicht von Krankenkassen übernohmen.
- Preise für kosmetische-, medizinische- und ästhetische Behandlungen nach Preisliste (sofern nichts anderes vereinbart)
- Preise für Naturheilverfahren:
- Erstanamnese, Untersuchung, Diagnose und Empfehlung einer Therapie 90 € / Stunde.
- Für jede weitere Behandlung gilt 80€ / Stunde (sofern nichts anderes vereinbart)
- Das Verhältnis zwischen Heilpraktikerin und Patient beruht auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht.
- Das zwischen Heilpraktikerin und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.